TÜV SÜD: Kompetenter Partner für Sicherheit von Spielzeug

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Die Sicherheit von Spielzeug steht an erster Stelle, vor allem wenn es um den Schutz unserer Kinder geht. Um diesen Schutz weiter zu stärken, tritt ab Anfang 2024 eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die bisherige Richtlinie ersetzen wird. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Einführung eines digitalen Produktpasses für Spielzeug. TÜV SÜD, einer der weltweit führenden Prüf- und Zertifizierungsdienstleister, unterstützt Hersteller bei der Prüfung, Konformitätsbewertung und Zertifizierung ihrer Produkte, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Kinderspielzeug: Neue EU-Verordnung für sicheres Spielvergnügen

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug hat einen breiten Anwendungsbereich. Sie betrifft nicht nur klassisches Spielzeug wie Puppen und Puzzles, sondern auch andere Produkte wie Gartentrampoline. Der Entwurf der EU-Kommission enthält strenge Vorgaben, um die Sicherheit von Kinderspielzeug weiter zu verbessern. Neben dem Verbot krebserregender und erbgutverändernder Stoffe stehen Umwelthormone und Stoffe im Fokus, die möglicherweise Auswirkungen auf die Atemwege, das Immunsystem und das Nervensystem haben können. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Schutz unserer Kinder zu stärken.

Verbesserung der Spielzeugsicherheit durch digitalen Produktpass

Ein wichtiges Element der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass für Spielzeug. Dieser Pass bestätigt die Konformität des Spielzeugs mit den Anforderungen und ist notwendig, um Spielzeug aus dem Ausland in der EU verkaufen zu können. Darüber hinaus entlastet der digitale Produktpass die Zollstellen und trägt zur Verbesserung der Transparenz und Sicherheit von Spielzeug bei.

Anforderungen der neuen Verordnung für Spielzeughersteller

Um sicherzustellen, dass Spielzeughersteller den neuen Sicherheitsstandards entsprechen, sollten sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen und sich auf die neue Verordnung einstellen. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürfen Spielzeuge, die den Anforderungen der bisherigen Richtlinie entsprechen, noch bis zu 30 Monate lang auf den Markt gebracht und bis zu 42 Monate lang verkauft werden. Diese Übergangsfristen geben den Herstellern ausreichend Zeit, um ihre Produkte anzupassen und den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.

Hersteller, die ihre Produkte nicht den Anforderungen der neuen Verordnung anpassen, müssen diese nach Ablauf der Übergangsfrist aus dem Verkehr ziehen. Dies kann zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen, da Verbraucher zunehmend sicherheitsbewusst sind und nach Spielzeug suchen, das den höchsten Standards entspricht. Indem Hersteller jetzt schon die neuen Anforderungen berücksichtigen, können sie ihre Produkte rechtzeitig anpassen und sicherstellen, dass sie weiterhin erfolgreich am Markt bestehen können.

Spielzeughersteller profitieren von TÜV SÜD’s weltweitem Prüfungsnetzwerk

TÜV SÜD bietet Spielzeugherstellern seit vielen Jahren umfangreiche Unterstützung bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards. Mit seinem internationalen Netzwerk und Standorten in vielen Ländern kann TÜV SÜD Spielzeugartikel weltweit nach den jeweiligen Vorschriften vor Ort prüfen und zertifizieren. Hersteller können sich somit auf die langjährige Expertise und Erfahrung von TÜV SÜD verlassen, um die Sicherheit und Konformität ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter einen verbesserten Schutz unserer Kinder. Spielzeughersteller müssen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen und ihre Produkte entsprechend prüfen und zertifizieren lassen. TÜV SÜD steht ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt sie bei der Umsetzung der neuen Verordnung. Durch eine rechtzeitige Anpassung können Hersteller sicherstellen, dass Kinder weiterhin mit sicheren Spielzeugen spielen können.

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