Jedes Jahr zu Fasching gibt es Berichte über Schadstoffe in Schminke und Kostümen, die die Feierlaune trüben. Doch auch bei den süßen Leckereien wie Kreppel und Berlinern kann es zu Problemen kommen. Vor allem, wenn die Kennzeichnung der Produkte nicht korrekt ist, besteht eine erhöhte Gefahr. Um sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Karneval nicht unnötigen Risiken ausgesetzt sind, führte Baden-Württembergs Verbraucherschutzministerium Produktkontrollen durch.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Acrylamid im Faschingsgebäck: Beunruhigende Ergebnisse bei Untersuchung von Berlinern, Kreppel, Krapfen und Fasnetsküchle
Die Fastnachtszeit ist eine Zeit des Genusses, aber auch des Risikos. Denn süße Faschingsgebäcke wie Berliner, Fasnetsküchle und Quarkbällchen sind oft mit Acrylamid belastet, das als wahrscheinlich krebserregend gilt. Was können Verbraucher tun, um sich zu schützen?
Acrylamid, eine Kontaminante, die als potenziell krebserregend gilt, wurde bei Produktkontrollen zur Fastnacht 2022 in 40 Prozent der Proben von Berlinern und ähnlichen Produkten nachgewiesen. Dennoch gab der Minister für Verbraucherschutz in Baden-Württemberg Entwarnung für frittiertes Hefegebäck.
Der Gehalt von Acrylamid in den Proben war nur noch gering und lag bei einem Durchschnittswert von 10 µg/kg. Damit liegt der Wert weit unterhalb des EU-weiten Richtwerts von 300 µg/kg und stellt keine Gefahr für die Verbraucher dar.
Um frittiertes Hefegebäck herzustellen, sollten Verbraucher laut dem CVUA Stuttgart darauf achten, dass das verwendete Frittierfett frisch und frei von Krümeln ist und nicht über 175 °C erhitzt wird.
Der Minister betonte, dass die Untersuchungen zu trans-Fettsäuren bei Gebäcken sehr positive Ergebnisse gebracht hätten. Im vergangenen Jahr hätten alle 37 Proben, die von den CVUAs Stuttgart und Freiburg untersucht wurden, den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent bezogen auf den Fettanteil unterschritten. Auch die diesjährigen Untersuchungen seien bisher alle unauffällig und ließen auf ein gutes Ergebnis hoffen.
Ohne Alkohol Spaß haben? Doch wie viel Alkohol steckt tatsächlich in ihnen?
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, alkoholfreie Alternativen zu traditionellen Getränken zu wählen, besonders wenn es um Feiern und besondere Anlässe geht. Eine der beliebtesten Optionen ist alkoholfreier Sekt, der auf alkoholfreiem Wein basiert und mit verschiedenen Aromen und Schaum versehen wird. Kürzlich wurde der Alkoholgehalt dieser Getränke genauer unter die Lupe genommen, und das Ergebnis war äußerst ermutigend. Keines der 58 getesteten Getränke überschritt die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent für „alkoholfrei“ deklarierte Produkte, und mehr als zwei Drittel enthielten sogar weniger als 0,1 Volumenprozent Alkohol.
Gesundheitsrisiko Fastnachtsperücke: Warum 4-Methyl-m-Phenylendiamin eine Bedrohung darstellt.
Farbenfrohe Faschingskostüme sind ein wichtiger Teil der Karnevalszeit, aber sie sollten auch sicher sein. Regulierungsbehörden achten daher nicht nur auf verbotene Farbstoffe, sondern auch auf Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können. Leider wurden im Jahr 2022 bei Untersuchungen nicht bei allen Faschingskostümen und -perücken die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften vorgefunden.
In einer roten Perücke wurde ein alarmierend hoher Gehalt an 4-Methyl-m-phenylendiamin im Haarnetz nachgewiesen, der deutlich über den zugelassenen Grenzwerten liegt. Dieser krebserregende Stoff weist genotoxische Eigenschaften auf, die das Erbgut schädigen können. Besonders besorgniserregend ist, dass in sieben von 20 Proben von Sensibilisierung auslösendem 1,4-Phenylendiamin gefunden wurde, das oft in saisonaler Ware wie Faschingskostümen vorkommt.
Der Begriff „sensibilisierend wirkend“ bezieht sich auf die Fähigkeit einer Substanz oder eines Stoffs, die Empfindlichkeit des Körpers gegenüber bestimmten Allergenen zu erhöhen. Dies geschieht durch die Aktivierung des Immunsystems, was bei wiederholter Exposition gegenüber dem sensibilisierenden Stoff zu allergischen Reaktionen führen kann. Ein Beispiel für eine solche Substanz ist Nikotin, das bei manchen Menschen Allergien auslösen kann, wenn sie ihm ausgesetzt sind.
Es handelt sich bei Phenylendiaminen um eine hochgiftige Gruppe von chemischen Verbindungen, die schwere allergische Hautreaktionen auslösen können. Als Blutgifte haben sie eine ähnliche Wirkung wie Anilin und können Symptome wie Zyanose und Leberschäden verursachen. Obwohl sie in ihrer reinen Form farblos und kristallin sind, sind sie empfindlich gegenüber Luft und dunkeln bei Kontakt nach. Während sie teilweise in Wasser löslich sind, lösen sie sich leicht in Alkohol und Ether.
Obwohl es derzeit noch keine gesetzlichen Vorgaben für solche Produkte gibt, ist der Hersteller verpflichtet, sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe bei der Herstellung zum Einsatz kommen oder enthalten sind, betonte der Verbraucherschutzminister.
Um das Risiko von Hautproblemen und Infektionen beim Tragen von Faschingskostümen zu minimieren, sollten Sie ein T-Shirt und eine Strumpfhose darunter tragen. Dadurch wird eine Schutzschicht gebildet und direkter Hautkontakt vermieden.
Giftige Bestandteile in Karnevalsschmuck
Dekorative Elemente wie Servietten und Luftballons gehören bei Faschingsfeiern einfach dazu. Doch wie eine Untersuchung des CVUA Stuttgart zeigt, können auch solche Dekorationen unerwünschte Stoffe enthalten. So wurden Servietten auf Farblässigkeit und unerwünschte Stoffe wie aromatische Amine und Bisphenole getestet. Einige der Servietten fielen aufgrund ihres Ausblutverhaltens oder des Vorhandenseins von unerwünschten Stoffen durch. Zwar geht von den Servietten keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus, jedoch zeigte die Untersuchung, dass die Produktion von Servietten mit geringerer Belastung für den Verbraucher möglich ist.
Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe sind seit Jahren ein Problem bei der Produktion von Luftballons, die oft bei Faschingsfeiern eingesetzt werden. Diese Stoffe können als krebserregend eingestuft werden und wurden bei drei von acht untersuchten Proben nahe am oder über dem Grenzwert gefunden. Die Ergebnisse zeigen, dass das Thema Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe immer noch relevant ist und dass weitere Beobachtungen notwendig sind, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Gefährliche Inhaltsstoffe in Fastnachts-Schminke: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Substanzen in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B ? ein Risiko für die Gesundheit?
Sicherheit von Faschingsschminke: Schminkstifte, Kunstblut und andere Produkte sind bei Faschingsfeiern unverzichtbar. Doch wie sicher sind sie? Im letzten Jahr wurden 31 Packungen untersucht und auch 2023 stehen wieder 33 Packungen auf dem Prüfstand.
Bedenkliche Inhaltsstoffe: 2-Naphthol in Faschingstiger-Schminke
In der Faschingszeit gehört das Schminken zu den beliebtesten Aktivitäten. Doch nicht alle Schminkprodukte sind unbedenklich. Bei einer Untersuchung von Schminksets wurden bei einem Tiger-Schminkset und einem Clown-Schminkset bedenkliche Inhaltsstoffe gefunden. Das Tiger-Schminkset enthielt den verbotenen Stoff 2-Naphthol, während der gelbe Farbstoff im Clown-Schminkset nicht für den Einsatz an Schleimhäuten zugelassen ist. Obwohl bei der Verwendung dieser Schminke keine direkte Gesundheitsgefahr besteht, muss die verantwortliche Person nachweisen, dass die gefundenen Spuren technisch unvermeidbar sind. Das Ministerium betont die Wichtigkeit von unbedenklichen Schminkprodukten und wird auch in Zukunft die Untersuchungen fortsetzen.
2-Naphthol ist ein Stoff, der sich in vielen Anwendungen wie beispielsweise in Farben, Lacken und Arzneimitteln findet. Der Stoff wirkt auf das Nervensystem und kann bei Einwirkung auf die Haut und Schleimhaut Reizungen hervorrufen. In der Chemie gilt 2-Naphthol als potentiell krebserregend und erbgutschädigend. Der Stoff kann sowohl akut als auch chronisch toxisch sein. Bei Einatmung kann es zu Atemwegsreizungen und Schwindelgefühlen kommen. Auch im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinträchtigen, wird 2-Naphthol von der Europäischen Union als besonders besorgniserregend eingestuft und ist daher in vielen Anwendungen verboten oder stark reglementiert.
Krebserregendes Rhodamin B in Neon-Pink-Schminkstift: Risiken beim Schminken
Bei der Verwendung von Faschingsschminke im Bereich der Augenpartie ist besondere Vorsicht geboten. In einem kürzlich untersuchten Schminkstifte-Set mit neonfarbenen Stiften wurde in der pinken Farbe der verbotene Farbstoff Rhodamin B gefunden. Diese Substanz wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als genotoxisch und cancerogen eingestuft. Es besteht somit ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit der Anwender, insbesondere wenn diese Farbe in der Nähe der Augen aufgetragen wird.
Um das Entfernen von Schminke nach einer Party zu erleichtern, können Sie vor dem Auftragen der Schminke eine fetthaltige Creme auftragen. Es ist jedoch wichtig, die Warnhinweise des Herstellers zu beachten und die Verwendung von Produkten in der Augenregion zu beschränken. Diese Hinweise finden Sie in der Regel auf der Rückseite der Schminkverpackung. Indem Sie diese einfachen Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Schminke leichter und schonender entfernt werden kann.