Der Gedanke, dass die Kinder so schnell groß werden, dürfte Eltern spätestens dann wieder in den Sinn kommen, wenn die erste Übernachtung Jugendlicher beim Freund vor der Tür steht. Doch wie sollen sich Eltern hier am besten verhalten und ab wann kann dies eigentlich erlaubt werden?
Ab wann die Übernachtung Jugendlicher beim Freund erlauben?
Es ist dieser Moment, vor dem sich viele Eltern fürchten dürften. Die Tochter oder auch der Sohn möchten das erste Mal bei Freund oder Freundin schlafen und stellen die Frage, ob dies wohl erlaubt werden würde. Hier gehen die Meinungen auseinander. In erster Linie ist es natürlich gut, wenn Jugendliche ihre Familie fragen und nicht einfach durch eine Lüge das Übernachten beim Freund heimlich durchführen. Kinder mit viel Vertrauen zu den Eltern neigen dazu, auch bei solchen Themen an sie heranzutreten.
Wenn Tochter oder Sohn also dieses Gespräch suchen, sollten die Wünsche auch durchaus Ernst genommen werden. Hilfreich ist bei der Suche nach einer Antwort auf die Frage, wann Jugendliche beim Freund oder Freundin übernachten dürfen, ein Blick auf das Gesetz. Das Gesetz sieht in erster Linie erst einmal vor, dass die Verantwortung für die Kinder bis zum 18. Geburtstag bei den Eltern liegt.
Zudem gibt es eine Altersschutzgrenze und die befindet sich bei 14 Jahren. Ist also einer der beiden Jugendlichen unter 14 Jahren, so ist Sex gesetzlich verboten. Strafbar macht sich einer der Partner auch dann, wenn er 21 oder älter, der Freund oder die Freundin aber noch jünger als 16 Jahre ist.
Das offene Gespräch suchen
Wenn die Übernachtung Jugendlicher beim Freund ansteht, dann muss dies natürlich noch nicht gleich heißen, dass es auch zu Sex kommt. Dennoch sollten Eltern schon früh mit der Aufklärung anfangen. Ist das Kind 12 oder 13 Jahre alt und zeigt sich die Tendenz zum ersten Freund oder der Freundin, dann kann ein erstes Gespräch ein guter Ansatz sein. Behutsam sollte darauf hingewiesen werden, dass Sex zwar eine gute Möglichkeit ist, um sich gegenseitig die Gefühle zu zeigen.
Wichtig ist es aber auch darauf hinzuweisen, dass dies nur im beiderseitigen Einverständnis passieren sollte und dass es auch Risiken gibt. Die Thematisierung von Geschlechtskrankheiten und einer ungewollten Schwangerschaft ist wichtig. In diesem Zusammenhang kann auch gleich über den körperlichen Schutz beim Sex gesprochen werden. Dafür muss bei der Tochter nicht gleich die Pille zum Einsatz kommen. Eltern tun gut daran ihre Kinder zu fragen, ob es vielleicht Unklarheiten gibt oder sie über irgendetwas sprechen möchten. Das mag zwar für beide Seiten erst einmal ein schwieriges Thema sein, dennoch ist das Gespräch vor der ersten Übernachtung zu empfehlen.
Die Wünsche der Kinder ernst nehmen
Es bringt beiden Seiten nichts, wenn der Wunsch nach einer Übernachtung bei Freund oder Freundin abgetan wird. Der Jugendliche fühlt sich in seinen Wünschen nicht Ernst genommen und wird Wege finden, auch ohne die Erlaubnis der Eltern die Übernachtung durchzuführen. Die Eltern verlieren damit das Vertrauen, das gerade in der Pubertät unbedingt behalten werden sollte. Wer noch nicht mit einer Übernachtung einverstanden ist, der sollte seinem Kind ernsthaft die Beweggründe erklären.
Eine weitere Alternative ist es, die Übernachtung im eigenen Haus oder der Wohnung durchführen zu lassen und hier auf getrennte Betten zu setzen. So zeigen Eltern, dass sie durchaus interessiert daran sind, den Partner kennenzulernen und die Nähe der Jugendlichen auch zu fördern. Früher oder später wird sich das junge Paar vermutlich sowieso näher kommen. Wenn die Eltern dann als Ansprechpartner bei Fragen oder Unklarheiten in der sexuellen Beziehung gesehen werden, ist das eine gute Grundlage.
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